In diesem Rechtstreit geht es um die Frage, ob der Kl. die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (GrEStEigWoG) hinsichtlich einer Eigentumswohnung erfüllt hat.
Der Kl. erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 7. Mai 1981 in B. auf Grundstücken an der J.-straße eine noch zu erstellende Eigentumswohnung zum vereinbarten Kaufpreis von ... DM. Er beantragte für diesen Erwerbsvorgang die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStEigWoG mit der Begründung, daß er die Wohnung selbst bewohnen wolle oder diese, wie er später angab, seiner Tochter J. zur Nutzung überlassen würde. Das Finanzamt (FA) entsprach diesem Befreiungsantrag.
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