Zwischen den Beteiligten ist für die Jahre 1975 bis 1978 (Streitjahre) streitig, ob der Kläger als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft von der Körperschaftsteuer gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 6 Körperschaftsteuergesetz (KStG) a.F. bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG 1977 sowie von der Gewerbesteuer gemäß §
Der Kläger ist ein eingetragener Verein mit Sitz in O. In der für die Streitjahre gültigen Fassung der Satzung vom 19. August 1975 (s. im einzelnen Bl. 8 bis 14 der Satzungs-/Vertrags-Akte) heißt es - soweit hier von Bedeutung - wie folgt:
§ 2 Zweck und Ziele
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