1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.
I.
Streitig ist in der Hauptsache die Rechtmäßigkeit der Rückgängigmachung des im Jahr 2021 für den Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) gebildeten Investitionsabzugsbetrags (IAB).
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