Streitig ist das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung.
Die ... (1) betrieb die Herstellung von und den Handel mit Sekt und anderen Getränken. Der Kläger war einziger Kommanditist der ... (1) Mit Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der ... (1) im März 1981 wurde aus der KG das Einzelunternehmen ... (2). Mit Gesellschaftsvertrag vom 17. März 1981 wurde die ... (3) gegründet (Bl. 35-51 Schnellhefter zu Steuerfahndungsakten). Gesellschafter dieser GmbH war die Firma ... (1) mit einem Gesellschaftsanteil von 2.000,00 DM und Frau ... (4) (Ehefrau des Klägers) mit einem Gesellschaftsanteil von 198.000,00 DM. Mit gleichem Vertrag erfolgte das Angebot an Frau ... (4) auf Übertragung der GmbH-Anteile der ... (1). Danach war Frau ... (4) alleinige Geschäftsführerin der ... (3) Geschäftsführer der GmbH waren zunächst der Kläger und seine Ehefrau, später die Ehefrau allein und im Streitjahr der Kläger. In 1984 wurden die GmbH-Anteile um 700.000,00 DM erhöht.
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