FG Saarland - Urteil vom 22.01.1982
I 312/80

FG Saarland - Urteil vom 22.01.1982 (I 312/80) - DRsp Nr. 2001/7829

FG Saarland, Urteil vom 22.01.1982 - Aktenzeichen I 312/80

DRsp Nr. 2001/7829

(Beteiligung an einer Personengesellschaft)

Tatbestand:

Die Klägerin zu 1) - KG - ist durch schriftlichen Vertrag vom 5. Januar 1967 gegründet worden. Gründungsgesellschafter waren der Kläger zu 2) als Komplementär sowie ein Herr Dr. A als Kommanditist. Die Klägerin zu 3) ist seit Gründung als kaufmännische Angestellte der KG tätig. Aufgrund gesellschafts-interner Meinungsverschiedenheiten ist der Kommanditist Dr. A mit Wirkung vom 1. Januar 1970 aus der KG ausgeschieden. Einer schriftlichen Vereinbarung vom 14. Juli 1970 zufolge, die zwischen Dr. A und den Eheleuten R, den Klägern zu 2) und 3, getroffen wurde, hat ersterer seinen Kommanditanteil von nominal 15.000 DM zum Preise von 70.000 DM an Frau R, die Klägerin zu 3), verkauft. Der Kläger zu 2) hat aus diesem Anlass für die von seiner Ehefrau eingegangenen Kaufpreis- und Zinsverpflichtungen die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen.