Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen den Bescheid vom 21.3.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.6.2017, mit dem der Beklagte den Kläger zur Abgabe der Vermögensauskunft im Amtsgericht geladen hat.
Der Freistaat Sachsen hat mit dem Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - vom 19. Juni 2003 durch formwechselnde Umwandlung der Sächsischen Aufbaubank GmbH die "Sächsische Aufbaubank - Förderbank -" (SAB) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Die SAB ist als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Leipzig im Handelsregister des Amtsgerichts HRA ... eingetragen.
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