FG Thüringen - Urteil vom 12.11.1998
II 118/95
Fundstellen:
EFG 1999, 544

FG Thüringen - Urteil vom 12.11.1998 (II 118/95) - DRsp Nr. 1999/5934

FG Thüringen, Urteil vom 12.11.1998 - Aktenzeichen II 118/95

DRsp Nr. 1999/5934

Tatbestand:

Streitig ist zum einen die steuerliche Beachtlichkeit eines zwischen den Klägern und ihren Eltern vereinbarten Mietverhältnisses über ein Einfamilienhaus, das die Eltern der Kläger zuvor an diese gegen lebenslänglich wiederkehrende Leistungen übertragen hatten, und zum anderen die steuerliche Anerkennung der wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last.

Die Kläger bilden eine Grundstücksgemeinschaft. Im Dezember 1992 erhielten sie von ihren Eltern, die im Streitjahr das 62. bzw. 64. Lebensjahr vollendet hatten, zu gleichen Teilen das Hausgrundstück, ...Str. 34 in ..., sowie weitere 11 Wiesen- und Ackergrundstücke übereignet. Für das in 1904 errichtete Haus ermittelte das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung zum 1. Juli 1990 mit 33.408,- DM. Bezüglich der Berechnung wird auf den Ermittlungsbogen (Vorblatt) in den Feststellungsakten Bezug genommen.

Ausgehend von den von den Parteien vorgelegten Wertgutachten sind sich diese einig, daß das Hausgrundstück einen Verkehrswert in Höhe von 250.000,- DM hat, wobei der Bodenwert 50.000,- DM beträgt. Über die Bodenrichtwerte der übertragenen Wiesen und Äcker haben die Kläger eine Auskunft des Katasteramtes ... eingeholt. Auf die Aufstellung der Richtwerte wird Bezug genommen (Bl. 84.-85 der Gerichtsakten).