Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides über Lohnsteuer. Streitig ist insbesondere, ob eine Vergütung für die Tätigkeit des Geschäftsführers der Klägerin, der gleichzeitig CEO der Unternehmensgruppe und Verwaltungsrat der Schweizer Muttergesellschaft der Klägerin ist, überhaupt dem deutschen Lohnsteuerabzug unterlag, insbesondere ob die Klägerin nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG wirtschaftliche Arbeitgeberin des Geschäftsführers war.
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