BFH - Urteil vom 28.11.2001
I R 86/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 675

Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

BFH, Urteil vom 28.11.2001 - Aktenzeichen I R 86/00

DRsp Nr. 2002/3972

Finanzierbarkeit von Pensionszusagen

1. Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung, die eine GmbH wegen einer ihrem Geschäftsführer erteilten Pensionszusage bilden muss, können zu einer vGA führen, wenn die Zusage durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist.2. Im Regelfall ist eine Pensionszusage einer KapG zugunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers durch das Gesellschaftsverhältnis mitveranlasst, wenn die eingegangene Versorgungsverpflichtung für die Gesellschaft nicht finanzierbar ist.3. Eine Pensionszusage ist nicht bereits dann unfinanzierbar, wenn im ungünstigsten Fall - bei Verwirklichung des größten denkbaren Risikos - die zu bildende Pensionsrückstellung auf einen Wert aufgestockt werden müsste, der zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft führen würde.4. Geht es im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit einer Pensionszusage um die Frage der (hypothetischen) Überschuldung der Gesellschaft, ist die mit der Pensionszusage verbundene Belastung der Gesellschaft i.d.R. mit dem Anwartschaftsbarwert anzusetzen (Anschluss an Senats-Urt. v. 20.12.2000 - I R 15/00, BFHE 194, 191).

Gründe: