I. Am 1. Oktober 1977 wurde über das Vermögen der B-GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Das beklagte Finanzamt (FA) meldete wegen von der Gemeinschuldnerin vor Konkurseröffnung erworbener Grundstücke nachzürhebende Grunderwerbsteuer in Höhe von 826.842 DM am 11. November 1977 als bevorrechtigte Forderung zur Konkurstabelle an. Diese Forderung wurde nach Mitteilung des Amtsgerichts vom 10. April 1979 aufgrund nachträglichen Anerkenntnisses des Konkursverwalters in dieser Höhe mit Vorrecht (§
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|