FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 02.01.2001
S 0320
Fundstellen:
BStBl 2001 I 62

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 02.01.2001 (S 0320) - DRsp Nr. 2008/80551

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 02.01.2001 - Aktenzeichen S 0320

DRsp Nr. 2008/80551

1. Steuererklärungen und Meldungen von Auslandsbeteiligungen für das Kalenderjahr 2000 ; 2. Fristverlängerungen

I. Abgabefrist für Steuererklärungen

(1) Für das Kalenderjahr 2000 sind die Erklärungen

- zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

- zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen nach § 47 des Körperschaftsteuergesetzes, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,

- zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,

- zur Umsatzsteuer,

- zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes

- sowie die Meldungen über die Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen, Personenvereinigungen und Personengesellschaften

nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO)

bis zum 31. Mai 2001

bei den Finanzämtern abzugeben.