FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 02.11.2012
3-S381.1/30

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 02.11.2012 (3-S381.1/30) - DRsp Nr. 2013/80059

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 02.11.2012 - Aktenzeichen 3-S381.1/30

DRsp Nr. 2013/80059

Erbschaft-/Schenkungsteuer; Einräumung eines Nießbrauchsrechts, Überlassung der Ausübung des Nießbrauchs oder Verzicht auf einen Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 oder § 18 Absatz 4 Satz 2 EStG

Wird im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden ein Nießbrauchsrecht an einem Anteil an einer Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 oder § 18 Absatz 4 Satz 2 EStG eingeräumt oder die Ausübung eines solchen Nießbrauchsrechts einem anderen überlassen, richtet sich die erbschaft- bzw, schenkungsteuerrechtliche Beurteilung nach der Ausgestaltung des Nießbrauchsrechts.

Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bestimmt sich der Zuwendungsgegenstand grundsätzlich nach dem Zivilrecht. Ob das zugewendete Vermögen zum Betriebsvermögen gehört, richtet sich jedoch nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts, denn nach§ 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BewG bilden alle einer inländischen Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 oder § 18 Absatz 4 Satz 2 EStG gehörenden Wirtschaftsgüter einen Gewerbebetrieb.