Im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 - II R 8/01 - zur bewertungsrechtlichen Behandlung der Betriebsgrundstücke und das BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03 (BStBl 2004 II S. 985) - zum gewillkürten Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt Folgendes:
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