Mit dem o.g. Erlass werden die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Unwetter- und Hagelschäden auf den Bereich Südbaden begrenzt.
Da von dem Unwetter auch Bereiche Südwürttembergs betroffen sind, bittet das FinMin den Erlass zur Berücksichtigung der Unwetter- und Hagelschäden vom 20.07.2004 auf die in Südwürttemberg betroffenen Steuerpflichtigen entsprechend anzuwenden.
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