FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 04.10.2001
3 - S 6330 / 1

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 04.10.2001 (3 - S 6330 / 1) - DRsp Nr. 2008/80796

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 04.10.2001 - Aktenzeichen 3 - S 6330 / 1

DRsp Nr. 2008/80796

Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer; Örtliche Zuständigkeit nach § 7 a Abs. 2 Versicherungsteuergesetz (VersStG) und § 10 Abs. 1 Satz 2 Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG)

Für die gemäß § 8 Abs. 1 VersStG und § 8 Abs. 1 FeuerschStG anzumeldende und zu entrichtende Versicherungsteuer bzw. Feuerschutzsteuer der nicht in der Bundesrepublik Deutschland, aber im Gebiet der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Versicherer (EG- bzw. EWR-Versicherer) sind die für die Besteuerung zuständigen Finanzämter im Bezugserlass bekannt gegeben worden.

Das FinMin Baden-Württemberg bittet, folgende Änderung zu beachten:

Für in Italien, Liechtenstein und Österreich niedergelassene Versicherer ist ab sofort das

Finanzamt München für Körperschaften

Meiserstraße 4

80333 München

Tel.: (089) 1252-0

Fax: (089) 5995-7777

zuständig.

Die bisher für das Finanzamt München für Grundbesitz und Verkehrsteuern mitgeteilten Bankkonten haben sich durch den Zuständigkeitswechsel nicht geändert; sie gelten also weiterhin für das Finanzamt München für Körperschaften.