FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 06.06.2005
3 - S 6101/1

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 06.06.2005 (3 - S 6101/1) - DRsp Nr. 2008/89059

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 06.06.2005 - Aktenzeichen 3 - S 6101/1

DRsp Nr. 2008/89059

Kraftfahrzeugsteuer; Behandlung ausländischer Personenkraftwagen und ihrer Anhänger gemäß § 3 Nr. 13 KraftStG

Der letzte Satz des „Merkblatts zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger” wird durch den nachfolgenden Text ersetzt:

„In Zweifelsfällen und bei Fragen zum Verständnis des Merkblatts ist auf den Erlass vom 11. Oktober 1993 - S 6101/1 - in seiner jeweils geltenden Fassung zurückzugreifen, der weitere Einzelheiten zu dieser Thematik enthält.”

Eine entsprechende Neufassung des Merkblatts ist als Anlage beigefügt.

Merkblatt zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger

Die Benutzung eines ausländischen Personenkraftwagens (Anhängers) im Inland ist

1. bis zu einem Jahr

1.1. bei Benutzung durch Ausländer

grundsätzlich steuerfrei,

steuerpflichtig, wenn

  • ein Standort im Inland begründet wird,

  • eine entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern vorliegt, (die nicht ausnahmsweise nach einem DBA - z.B. Dänemark - unschädlich ist),

1.2. bei Benutzung durch Inländer

grundsätzlich steuerpflichtig,

steuerfrei, wenn

  • die Benutzung ausschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters erfolgt (z.B. Werkstattfahrt),

  • sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet,