FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 12.07.2001
3 - S 6104 / 2

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 12.07.2001 (3 - S 6104 / 2) - DRsp Nr. 2008/80803

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 12.07.2001 - Aktenzeichen 3 - S 6104 / 2

DRsp Nr. 2008/80803

KraftStG Änderung fehlerhafter Steuerbescheide bei Pkw, die vom Hersteller als Lkw konzipiert worden sind

Nach Nr. 2 Buchstabe b des Bezugserlasses kommt eine rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den Fällen in Betracht, in denen

  • die fehlerhafte (ursprüngliche) Besteuerung der verkehrsrechtlichen Einstufung als Lkw der Herstellerkonzeption (z.B. bei Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t) entsprach, für das Finanzamt aber zunächst nicht erkennbar war, dass es sich bei dem Fahrzeug nach seinen objektiven Beschaffenheitskriterien kraftfahrzeugsteuerlich um einen Pkw handelt und

  • die fehlerhafte Steuerfestsetzung nach 1993 ergangen ist.

Diese Sachbehandlung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 1998,BStBl 1998 II S. 579 und vom 2. Februar 1999, BFH/NV 1999 S. 975; BFH-Beschlüsse vom 26. August 1997, BFH/NV 1998 S. 87 sowie vom 1. und 11. März 1999, BFH/NV 1999 S. 1129).