Der Bezugserlass regelt die Anrechnung steuerfreier Pauschvergütungen, mit der die Verpflegungsmehraufwendungen und Nebenkosten abgegolten werden, bei bestimmten Verwaltungsangehörigen, die eine Außendiensttätigkeit verrichten, auf die als Wk abzugsfähigen Aufwendungen. Da derartige Pauschvergütungen auf Grund von zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen nicht mehr steuerfrei, sondern steuerpflichtig sind, wird der Bezugserlass zur Klarstellung hiermit aufgehoben.
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