FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 17.02.2004
3 - O 2124/3

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 17.02.2004 (3 - O 2124/3) - DRsp Nr. 2008/87830

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 17.02.2004 - Aktenzeichen 3 - O 2124/3

DRsp Nr. 2008/87830

Belegvorlage bei Abgabe der Steuererklärung via ELSTER

Auch für den Veranlagungszeitraum 2003 soll nach einem Beschluss der Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zu TOP Verschiedenes der Sitzung vom 2. bis 5. Februar 2004 in Berlin an der bisherigen Verfahrensweise festgehalten werden, wonach bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung über ELSTER auf die Einreichung von Belegen, deren Vorlage nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, grundsätzlich verzichtet wird.

Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2003 über ELSTER gilt danach Folgendes:

  • Auf die Einreichung von Belegen wird im Veranlagungszeitraum 2003 bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im Verfahren ELSTER verzichtet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage solcher Unterlagen besteht. Dies bedeutet, dass im Verfahren ELSTER neben der elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung weiterhin Belege wie z.B. die Lohnsteuerkarte, anderweitige Steuerabzugsbescheinigungen, Zuwendungsbestätigungen (§ 50 EStDV) sowie Unterlagen zur Steuerklärung nach § 60 EStDV zwingend eingereicht werden müssen. Werden solche Belege vom Steuerpflichtigen nicht vorgelegt, so ist deren Anforderung weiterhin unerlässlich.