FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 17.11.2003
3 - S 4500/31

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 17.11.2003 (3 - S 4500/31) - DRsp Nr. 2008/87220

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 17.11.2003 - Aktenzeichen 3 - S 4500/31

DRsp Nr. 2008/87220

§ 1 GrEStG; Sicherungsübereignung von Gebäuden auf fremdem Boden

Fraglich ist, ob die Regelungen zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung einer auflösend bedingten Sicherungsübereignung von Gebäuden auf fremdem Boden (vgl. Bezugserlass) in den Fällen entsprechend anwendbar sind, in denen der Sicherungsnehmer mit einem anderen Rechtsträger verschmolzen wird, so dass das Sicherungseigentum und die ihm zugrunde liegenden Darlehensforderungen auf diesen übergehen.

Die für die Verkehrsteuern zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder bejahten dies. Sie sehen auch in diesen Fallgestaltungen die Verschmelzung als einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG an, für den jedoch wie bei der ursprünglichen Sicherungsübereignung die Steuer zwar festgesetzt, aber nicht erhoben wird.