FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 24.08.1998
S 3014

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 24.08.1998 (S 3014) - DRsp Nr. 2008/83969

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 24.08.1998 - Aktenzeichen S 3014

DRsp Nr. 2008/83969

§ 146 BewG Anerkennung von Gutachten öffentlich bestellter Vermessungsingenieure im Rahmen der Öffnungsklausel nach Abs. 7

Zu der Frage, ob Gutachten der in Berlin von der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) gem. § 146 Abs. 7 BewG bei der Bedarfsbewertung als Nachweis für den Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts anzuerkennen sind, haben die für die Bewertung zuständigen Vertreter der obersten FinBeh der Länder folgende Auffassung vertreten: