Nach Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen hat das Auswärtige Amt die Übersicht zur Gewährung von Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen für diplomatische und konsularische Vertretungen sowie für deren Mitglieder, Vertreter und für das Geschäftspersonal im Ausland aktualisiert. Als Anlage Veröffentlicht das FinMin die aktualisierte Fassung der „Gegenseitigkeitsliste” nach dem Stand vom Juli 2005. In die Übersicht wurden Äquatorialguinea und Lesotho aufgenommen. Die Angaben zur Russischen Föderation und zu Thailand sind geändert, die zu den Vereinigten Arabischen Emiraten ergänzt. Die Liste wird vom Bundesministerium der Finanzen auch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Stand : Juli 2005
Gegenseitigkeitsliste Kfz-Steuer-Befreiung
Befreiung von der Kfz-Steuer wird in folgendem Umfang gewährt:
Land | Dienst-Kfz | Diplomaten | VtP/dHP |
Ägypten | uneingeschränkt | uneingeschränkt | VTP: s. Diplomaten; dHP: nicht befreit |
Äquatorialguinea | uneingeschränkt | uneingeschränkt | s. Diplomaten |
Äthiopien | uneingeschränkt | uneingeschränkt | s. Diplomaten |
Afghanistan | uneingeschränkt | uneingeschränkt | s. Diplomaten |
Albanien | Anzahl der Kfz darf max. der halben Personalstärke entsprechen | Verheiratete: bis zu 2 Kfz; Kfz der Kinder zusätzlich befreit; Alleinstehende: 1 Kfz; |
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