FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 27.02.2003
3 - O 2124/3

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 27.02.2003 (3 - O 2124/3) - DRsp Nr. 2008/88455

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 27.02.2003 - Aktenzeichen 3 - O 2124/3

DRsp Nr. 2008/88455

Belegvorlage bei Abgabe der Steuererklärung via ELSTER

Um die Akzeptanz von ELSTER bei den Bürgern zu steigern, wurde in der gemeinsamen Sitzung der Abteilungsleiter (Steuer) und der Abteilungsleiter Organisation (Steuerverwaltung) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder am 5. Februar 2003 in Berlin mit deutlicher Mehrheit (14: 2 Stimmen) entschieden, im Rahmen eines Pilotversuchs für den Veranlagungszeitraum 2002 bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung über ELSTER auf die Einreichung von Belegen, deren Vorlage nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, grundsätzlich zu verzichten. Im Hinblick auf diese Beschlusslage ist es nicht möglich, in Baden-Württemberg strengere Maßstäbe anzulegen als in den Bundesländern, die sich bisher schon für eine Teilnahme an diesem Pilotversuch bereit erklärt hatten (Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland). Daher wird sich Baden-Württemberg ebenfalls an dem Pilotversuch beteiligen.

Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2002 über ELSTER gilt danach Folgendes: