FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 28.01.2005
3 - G 1427/3

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 28.01.2005 (3 - G 1427/3) - DRsp Nr. 2008/88720

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 28.01.2005 - Aktenzeichen 3 - G 1427/3

DRsp Nr. 2008/88720

Verlustfeststellung nach § 10a GewStG in Organschaftsfällen

Die im o.g. BMF-Schreiben dargestellte Rechtsauffassung kann als bundeseinheitlich abgestimmt betrachtet werden.

Demnach sind die Bescheide über die Feststellung des vororganschaftlichen Verlustes der Organgesellschaft letztmals zum 31.12.2002 an den Organträger bekannt zu geben. Erstmals zum 31.12.2003 erfolgt eine Bekanntgabe nur noch an die Organgesellschaft.

Dieser Vorgehensweise steht auch nicht die Tatsache entgegen, dass ein Teil der Gewerbesteuerveranlagungen für 2003 bereits durchgeführt worden ist.