Durch Artikel 18 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG) vom 9. Dezember 2004 (BGBl 2004 I S.
Der Befreiungsvorschrift unterfallen Grundstückserwerbe von Wohnungsunternehmen
im Rahmen einer Verschmelzung oder Spaltung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes oder
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