FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 28.01.2005
3 - S 4430/15

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 28.01.2005 (3 - S 4430/15) - DRsp Nr. 2008/88544

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 28.01.2005 - Aktenzeichen 3 - S 4430/15

DRsp Nr. 2008/88544

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften mit in den neuen Ländern belegenen Grundstücken

Durch Artikel 18 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG) vom 9. Dezember 2004 (BGBl 2004 I S. 3310) wurde in § 4 GrEStG eine neue Nummer 8 angefügt. Damit ist eine neue Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften (im Folgenden: Wohnungsunternehmen) mit in den neuen Ländern belegenen Grundstücken geschaffen worden. Die Rechtsänderung tritt vorbehaltlich der hierzu erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit dem Datum der Genehmigung in Kraft (Artikel 22 Absatz 8 EURLUmsG - BGBl 2004 I S. 3330). Die Genehmigung wurde am 1. Dezember 2004 erteilt. Das Datum der Genehmigung wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben (BGBl 2004 I S. 3548). Daraus ergeben sich folgende grunderwerbsteuerrechtliche Konsequenzen:

1. Allgemeines

Der Befreiungsvorschrift unterfallen Grundstückserwerbe von Wohnungsunternehmen

  • im Rahmen einer Verschmelzung oder Spaltung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes oder