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In Absatz 1 wurde das Wort „Schwerbehinderte” durch die Wörter „Schwerbehinderte Personen” und das Wort „Schwerbehindertengesetzes” durch die Wörter „Neunten Buches Sozialgesetzbuch” ersetzt.
In Absatz 2 wurde jeweils das Wort „Schwerbehinderte” durch die Wörter „Schwerbehinderte Personen”, das Wort „Schwerbehindertengesetzes” durch die Wörter „Neunten Buches Sozialgesetzbuch”, die Angabe „§ 59 Abs. 1 Satz 1 des Schwerbehindertengesetzes” durch die Angabe „§ 145 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch” und die Angabe „§ 59 des Schwerbehindertengesetzes” durch die Angabe „§ 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch” ersetzt.
In Absatz 3 wurde das Wort „Behinderten” durch die Wörter „behinderten Personen” ersetzt.
Die Änderung des KraftStG ist mit Wirkung vom 1. Juli 2001 in Kraft getreten.
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