FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 30.08.2001
3 - S 6103 / 2

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 30.08.2001 (3 - S 6103 / 2) - DRsp Nr. 2008/80805

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 30.08.2001 - Aktenzeichen 3 - S 6103 / 2

DRsp Nr. 2008/80805

KraftStG Vergabe und Verwendung roter Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung an bzw. durch sog. Verschiffungsgesellschaften

Nach Feststellungen der Finanzbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind dort verschiedenen sog. Verschiffungsgesellschaften rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung i.S.d. § 28 Abs. 3 StVZO erteilt worden. Sie wurden entgegen den Bestimmungen nicht zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten im Betrieb verwendet, sondern von den Verschiffungsgesellschaften an dritte Personen zur beliebigen Verwendung überlassen. Diese erwarben eigenverantwortlich im Inland gebrauchte Kraftfahrzeuge und brachten sie unter Verwendung der Kennzeichen zu verschiedenen Seehäfen, um sie in das Ausland zu verschiffen.

Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg gilt für die Beurteilung dieser Vorgänge folgendes: