FinMin Bayern - Erlass vom 16.06.2004
34 - S 2337 - 158-25617/04

FinMin Bayern - Erlass vom 16.06.2004 (34 - S 2337 - 158-25617/04) - DRsp Nr. 2008/87929

FinMin Bayern, Erlass vom 16.06.2004 - Aktenzeichen 34 - S 2337 - 158-25617/04

DRsp Nr. 2008/87929

Übernahme der Aufwendungen für den Führerschein bei Feuerwehrleuten durch die Gemeinde

Auf Grund der Einführung des EU-Führerscheins zum 01.01.1999 dürfen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t führen. Die Fahrzeuge der (Freiwilligen) Feuerwehren überschreiten zumeist dieses Gewicht, so dass viele Gemeinden die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C 1/C übernehmen. Es ist gefragt worden, ob die Übernahme der Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C 1/C durch die Gemeinden zu einem geldwerten Vorteil bei den Feuerwehrleuten führt.

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der andern Länder wird hierzu folgende Auffassung vertreten: