FinMin Bayern - Erlass vom 20.10.1993
33 - G 1427 - 10/6 - 64 861

FinMin Bayern - Erlass vom 20.10.1993 (33 - G 1427 - 10/6 - 64 861) - DRsp Nr. 2010/80228

FinMin Bayern, Erlass vom 20.10.1993 - Aktenzeichen 33 - G 1427 - 10/6 - 64 861

DRsp Nr. 2010/80228

§ 10a Zuständigkeit für die Verlustfeststellung nach § 10a GewStG in Organschaftsfällen

Gewerbeverluste, die vor der Begründung des Organschaftsverhältnisses beim Organ entstanden sind (vororganschaftliche Verluste) werden nach Abschn. 68 Abs. 8 GewStR nicht in das Ergebnis des Organträgers eingerechnet. Sie sind beim Organ gesondert weiterzuführen und nur mit positiven Gewerbeerträgen des Organs zu verrechnen (vgl. Schreiben vom 22.7.1992 33 - G 1427 - 10/3 - 45 598). Offen ist, welches FA den vororganschaftlichen Verlust für das Organ während des Bestehens der Organschaft fortzuschreiben und gesondert festzustellen hat.