FinMin Bayern - Erlass vom 23.06.2004
31 - S 2170 - 090 - 26 667/04

FinMin Bayern - Erlass vom 23.06.2004 (31 - S 2170 - 090 - 26 667/04) - DRsp Nr. 2008/87925

FinMin Bayern, Erlass vom 23.06.2004 - Aktenzeichen 31 - S 2170 - 090 - 26 667/04

DRsp Nr. 2008/87925

Steuerrechtliche Zuordnung des Leasing-Gegenstands (§ 39 AO);; Versicherungsstatus des Leasing-Gebers

Zur Frage, ob es für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums beim Leasing-Geber schädlich ist, wenn der Leasing-Geber - statt einen eigenen Versicherungsvertrag über den Leasing-Gegenstand abzuschließen - mit dem Leasing-Nehmer eine Vereinbarung trifft, wonach der Leasing-Gegenstand für Rechnung des Leasing-Gebers in einem bereits bestehenden Versicherungsvertrag des Leasing-Nehmers mitversichert wird und der Versicherer eine entsprechende Bestätigung nach anliegendem Muster erteilt (Versicherungsbestätigung für Leasinggesellschaften), nimmt das Ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wie folgt Stellung: