FinMin Bayern - Erlass vom 23.11.2004
36 - S 6104 - 002 - 49 606/04

FinMin Bayern - Erlass vom 23.11.2004 (36 - S 6104 - 002 - 49 606/04) - DRsp Nr. 2008/88360

FinMin Bayern, Erlass vom 23.11.2004 - Aktenzeichen 36 - S 6104 - 002 - 49 606/04

DRsp Nr. 2008/88360

KraftSt; Änderung fehlerhafter Steuerbescheide bei Pkw, die vom Hersteller als Lkw konzipiert worden sind

Nach Nr. 2 Buchst. b des Bezugsschreibens vom 26.06.1998 kommt eine rückwirkende Änderung der Steuerfestsetzung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den Fällen in Betracht, in denen

  • die fehlerhafte (ursprüngliche) Besteuerung der verkehrsrechtlichen Einstufung als Lkw der Herstellerkonzeption (z. B. bei Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t) entsprach, für das Finanzamt aber zunächst nicht erkennbar war, dass es sich bei dem Fahrzeug nach seinen objektiven Beschaffenheitskriterien kraftfahrzeugsteuerlich um einen Pkw handelt und

  • die fehlerhafte Steuerfestsetzung nach 1993 ergangen ist.

In entsprechenden Fällen, in denen geänderte Steuerfestsetzungen im Rechtsbehelfsverfahren angefochten sind, waren nach dem Bezugsschreiben vom 29.06.2001 Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung zu entsprechen und die Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.