FinMin Brandenburg - Erlass vom 04.03.1998
S 2139

FinMin Brandenburg - Erlass vom 04.03.1998 (S 2139) - DRsp Nr. 2008/85463

FinMin Brandenburg, Erlass vom 04.03.1998 - Aktenzeichen S 2139

DRsp Nr. 2008/85463

§ 6b EStG Reinvestitionsvergünstigung bei der Veräußerung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter; hier: Veräußerung von vor dem 1.7.1990 angeschafften beweglichen Wirtschaftsgütern

Die Reinvestitionsvergünstigungen nach § 6b EStG können Stpfl. u. a. dann in Anspruch nehmen, wenn sie abnutzbare bewegliche WG mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren veräußern, die im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben.

Nach dem Urt. des BFH v. 19. 5. 1976 (BStBl 1977 II S. 60) ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines beweglichen WG i. S. des § 6b Abs. 1 EStG die gewöhnliche Nutzungsdauer des WG im Betrieb des Stpfl., der die Vergünstigung begehrt. Bei WG, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, ist daher die gewöhnliche Restnutzungsdauer im Zeitpunkt des Erwerbs maßgeblich (vgl. H 41a „Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer” EStH 1996).