FinMin Brandenburg - Erlass vom 08.03.1994
G 1412

FinMin Brandenburg - Erlass vom 08.03.1994 (G 1412) - DRsp Nr. 2008/85952

FinMin Brandenburg, Erlass vom 08.03.1994 - Aktenzeichen G 1412

DRsp Nr. 2008/85952

§ 3 Nr. 14a GewStG Gewerbesteuerbefreiung von gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und zwischenbetrieblichen Einrichtungen

Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) und zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) sind als landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften i. S. des § 3 Nr. 14a GewStG 1991 anzusehen, wenn sie landwirtschaftlich tätig sind.

Sie können als wirtschaftliche Vereine vor ihrer Umwandlung landwirtschaftliche oder gewerbliche Einkünfte erzielen. Die gewerbliche wird von der landwirtschaftlichen Tätigkeit allgemein nach Abschn. 135 EStR abgegrenzt.

Dabei führt dauernder und nachhaltiger Zukauf fremder Erzeugnisse (gemessen an ihrem Einkaufswert über 30 v. H. des Umsatzes) i. d. R. zur Annahme eines Gewerbebetriebs. Die Nachhaltigkeit liegt außerhalb von besonderen Umstrukturierungsmaßnahmen bei Überschreiten der Zukaufsgrenze nach Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor (Abschn. 135 Abs. 4 Satz 7 EStR).

Wegen der besonderen Umstände im Beitrittsgebiet beginnt dieser Dreijahreszeitraum für die Prüfung der Nachhaltigkeit erst nach dem 31. 12. 1991. Davor liegende Zeiträume bleiben unberücksichtigt.