FinMin Brandenburg - Erlass vom 12.10.1998
S 1988

FinMin Brandenburg - Erlass vom 12.10.1998 (S 1988) - DRsp Nr. 2008/92209

FinMin Brandenburg, Erlass vom 12.10.1998 - Aktenzeichen S 1988

DRsp Nr. 2008/92209

§ 7 EStG Wahlrecht zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten an einem vorhandenen Gebäude und der Herstellung eines anderen Gebäudes (R 43 Abs. 5 Satz 2 EStR 1996); hier: Ausübung des Wahlrechts durch einen Erwerber

Nach R 43 Abs. 5 Satz 2 EStR 1996 kann der Stpfl. bei Baumaßnahmen an einem unbeweglichen WG statt von nachträglichen Herstellungsarbeiten von der Herstellung eines anderen WG ausgehen, wenn der im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Herstellung des WG angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach überschlägiger Berechnung den Verkehrswert des bisherigen WG übersteigt.

Dieses Wahlrecht kann nicht nur vom Bauherrn, sondern auch von einem Erwerber des Gebäudes ausgeübt werden.

Zur Ermittlung der Werte für die Anwendung der o. g. Vereinfachungsregelung durch den Erwerber wird im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder zu der Frage, ob und inwieweit bei Erwerb eines bereits teilsanierten Gebäudes die Modernisierungs- und Sanierungsaufwendungen des Veräußerers einzubeziehen sind, folgende Auffassung vertreten: