Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tag dieser Erlasse ergangenen gleich lautenden Ländererlasse das Folgende:
Um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften auch weiterhin zu verringern und aktuell zu halten, wird in Anlehnung an die zur Anwendung von BMF-Schreiben ergangenen Regelungen, letztmals BMF-Schreiben vom 27. März 2012 ( BStBl 2012 I S. 370), zukünftig jährlich eine Positivliste (Anlage) der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen sowie Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Steuerberatungsgesetzes und die mit gleichem Wortlaut und Datum im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wurden bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen sind.
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