FinMin Hamburg - Erlass vom 20.06.1994
51 - S 3600 - 2/91

FinMin Hamburg - Erlass vom 20.06.1994 (51 - S 3600 - 2/91) - DRsp Nr. 2008/80818

FinMin Hamburg, Erlass vom 20.06.1994 - Aktenzeichen 51 - S 3600 - 2/91

DRsp Nr. 2008/80818

VStG; Hauptfeststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens und Hauptveranlagung der Vermögensteuer auf den 1.1.1993 sowie Anteilsbewertung auf den 31.12.1992 ; Fin Beh Hamburg mit Erlaß vom 25.5.1994 (Az. wie oben)

Mit dem Bezugserlaß wurde gebeten, die Erklärungen zu den o.g. Stichtagen allgemein nicht vor dem 1. Juli 1994 anzumahnen. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist diese Frist im Hinblick auf die bekannten Besonderheiten zu diesen Stichtagen in einer Vielzahl von Fällen zu eng bemessen gewesen. Da Anträge auf Fristverlängerung in größerer Zahl sowohl für die steuerberatenden Berufe als auch für die Steuerverwaltung eine nicht unbedeutende Arbeitsbelastung bedeuten, wird die Abgabefrist allgemein noch einmal bis zum 30. September 1994 verlängert.