Das Jahressteuergesetz 2008 (
Arbeitshilfen
Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Einzelregelungen sowohl inhaltlicher als auch redaktioneller Art. Im Folgenden werden die einkommensteuerlich bedeutsamen Änderungen kurz dargestellt. Die einkommensteuerrechtlichen Änderungen gelten vorbehaltlich abweichender Regelungen zu einzelnen Vorschriften ab dem VZ 2008.
§ 1 Abs. 1 Satz 2 EStG ist neu gefasst worden. Zur Bundesrepublik Deutschland rechnet danach im steuerlichen Sinne auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil im Festlandsockel, soweit dort Energie unter Nutzung erneuerbarer Energien erzeugt wird.
Die Definition des Inlands in § 1 Abs. 1 Satz 2 EStG ist vor allem für die Frage von Bedeutung, ob inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG vorliegen. Nur inländische Einkünfte unterliegen bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen nach § 1 Abs. 4 EStG sowie bei Personen, die auf ihren Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, der Einkommensteuer.
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