FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 22.01.2008
IV 301 - S 1900 - 6/07

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 22.01.2008 (IV 301 - S 1900 - 6/07) - DRsp Nr. 2008/92277

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 22.01.2008 - Aktenzeichen IV 301 - S 1900 - 6/07

DRsp Nr. 2008/92277

Jahressteuergesetz 2008; Übersicht über die Änderungen im Einkommensteuergesetz

Das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom 20.12.2007 ist am 28.12.2007 im BGBl 2007 I S. 3150 ff. verkündet worden.

Arbeitshilfen

Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Einzelregelungen sowohl inhaltlicher als auch redaktioneller Art. Im Folgenden werden die einkommensteuerlich bedeutsamen Änderungen kurz dargestellt. Die einkommensteuerrechtlichen Änderungen gelten vorbehaltlich abweichender Regelungen zu einzelnen Vorschriften ab dem VZ 2008.

1. Steuerpflicht (§§ 1, 1a EStG)

Inlandsbegriff:

§ 1 Abs. 1 Satz 2 EStG ist neu gefasst worden. Zur Bundesrepublik Deutschland rechnet danach im steuerlichen Sinne auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil im Festlandsockel, soweit dort Energie unter Nutzung erneuerbarer Energien erzeugt wird.

Die Definition des Inlands in § 1 Abs. 1 Satz 2 EStG ist vor allem für die Frage von Bedeutung, ob inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG vorliegen. Nur inländische Einkünfte unterliegen bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen nach § 1 Abs. 4 EStG sowie bei Personen, die auf ihren Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, der Einkommensteuer.

Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag