FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 23.11.2006
IV 301 - S 1978 d - 2/01

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 23.11.2006 (IV 301 - S 1978 d - 2/01) - DRsp Nr. 2008/90617

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 23.11.2006 - Aktenzeichen IV 301 - S 1978 d - 2/01

DRsp Nr. 2008/90617

Steuerliche Behandlung der Einbringung freiberuflicher Praxen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach § 24 UmwStG

Der Bundesrechnungshof hat die steuerliche Behandlung der Einbringung freiberuflicher Praxen in Personengesellschaften nach § 24 UmwStG geprüft und dabei Mängel sowohl in der Sachverhaltsaufklärung als auch in der Rechtsanwendung festgestellt. Insbesondere wurden folgende Punkte beanstandet, auf die das FinMin künftig besonders zu achten bittet:

  • Die notwendigen Gesellschaftsverträge wurden oft nicht angefordert.

  • Häufig erfolgte kein Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 nach § 4 Abs. 1 EStG (siehe Kurzinfo ESt 18/2003 Tz. 1); entsprechende Bilanzen wurden nicht angefordert.

  • Dadurch war weder erkennbar, ob Altforderungen ertragswirksam erfasst wurden, noch, ob dem Einbringenden eine Gegenleistung auch in Form einer Darlehensforderung gewährt wurde, die zur Entgeltlichkeit und damit zur Aufdeckung stiller Reserven führt (siehe Kurzinfo ESt 19/2003 Tz. 4).

  • Bei Zahlungen des aufgenommenen Gesellschafters waren weder die Höhe der Zuzahlung aktenkundig, noch die Frage geklärt, ob die Zuzahlung in dessen Privatvermögen (steuerschädlich) oder in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft (steuerunschädlich) erfolgte.