FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 29.12.2008
IV 301 - S 2532 - 2/08

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 29.12.2008 (IV 301 - S 2532 - 2/08) - DRsp Nr. 2009/80043

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 29.12.2008 - Aktenzeichen IV 301 - S 2532 - 2/08

DRsp Nr. 2009/80043

Vordrucke zur Einkommensteuererklärung 2008 sowie zur Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2008

Die Vordrucke sind unter Arbeitshilfen eingestellt.

Zu den Änderungen der Vordrucke für den Veranlagungszeitraum/Feststellungszeitraum 2008 weist das FinMin auf Folgendes hin:

1. Vordrucke zur Einkommensteuererklärung

Alle Vordrucke

In den Vordrucken wird ab den Seiten 2 auf die nochmalige Angabe der Steuernummer verzichtet.

ESt 1

Die öffentliche Aufforderung wurde auf den VZ/FZ 2008 fortgeschrieben und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Insbesondere waren Anpassungen wegen des Wegfalls der Antragsfrist § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 ff. EStG durch das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom 20.12.2007 (BGBl. 2007 I S. 3150) erforderlich.

ESt 1 A

In Zeile 38 wurde der Betrag von 512 € in 600 € geändert, da die Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2008 (BGBl. 2008 I S. 1912) bereits ab dem VZ 2008 gilt.

In Zeile 75 wurde eine Abfrage nach den „Steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung lt. Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung” aufgenommen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Falscheintragungen bei ElsterFormular kam.