FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.01.2004
S 2334 - 4 - 35
Fundstellen:
BStBl 2004 I 344

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.01.2004 (S 2334 - 4 - 35) - DRsp Nr. 2008/87481

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 15.01.2004 - Aktenzeichen S 2334 - 4 - 35

DRsp Nr. 2008/87481

§ 8 EStG; Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für die Zeit ab 01.01.2004

Bewertung der freien Beköstigung

Der zuständige Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezuges „Beköstigung” für Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung vom 01.01.2004 an auf einheitlich 198,- € monatlich angehoben.

Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei bleiben die Werte gegenüber 2003 unverändert: Frühstück 42,- € Mittag- und Abendessen jeweils 78,- € monatlich.

Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab 01.01.2004 (weiterhin) monatlich 45,- € für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 22,50 €

Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen.

Geltung der Sachbezugswerte

Die festgesetzten Sachbezugswerte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag für die Beköstigung auf Seeschiffen höhere oder niedrigere Werte festgesetzt sind.