FinMin Niedersachsen - Erlass vom 26.11.1998
S 2255
Fundstellen:
; BStBl 1998 I S. 1508

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 26.11.1998 (S 2255) - DRsp Nr. 2008/84774

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 26.11.1998 - Aktenzeichen S 2255

DRsp Nr. 2008/84774

§ 22 EStG Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Überschußbeteiligung bei fälligen privaten Rentenversicherungen; Sitzung der Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder vom 21. bis 23. September 1998 - TOP 8

Es ist gefragt worden, wie Überschußbeteiligungen bei fälligen privaten Rentenversicherungen einkommensteuerrechtlich zu behandeln sind. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt hierzu folgendes:

Entsprechend der bisherigen langjährigen Übung ist die gesamte Rente aus der privaten Rentenversicherung (einschließlich des Überschußanteils) auch weiterhin mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG zur ESt heranzuziehen. Eine Aufteilung in garantierte Rente und Überschußanteil ist nicht vorzunehmen. Dem steht nicht entgegen, daß der Überschußanteil je nach Ertragslage des Versicherers und Lebenserwartung der Versicherten schwanken kann.