FinMin Niedersachsen - Erlass vom 28.07.2008
S 0625 - 28 - 33 11

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 28.07.2008 (S 0625 - 28 - 33 11) - DRsp Nr. 2008/92745

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 28.07.2008 - Aktenzeichen S 0625 - 28 - 33 11

DRsp Nr. 2008/92745

Fertigung von Teil-Einspruchsentscheidungen (§ 367 Abs. 2a AO) und Wirkungsweise des Vorläufigkeitsvermerks (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO);; Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) vom 12.12.2007 - 7 K 249/07 -, Az. beim BFH: III R 39/08

Im Hinblick auf die Ausführungen des NFG in dem o.a. Urteil zur Wirkungsweise des Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO (Nichterstreckung auf einfachgesetzliche Auslegung), auf die zunehmend von Steuerpflichtigen und Angehörigen der steuerberatenden Berufe (AdstB) Bezug genommenen wird, bittet das FinMin ab sofort in sämtlichen Teil-Einspruchsentscheidungen die Tenorierung des Nichtentscheidungsteils auf die einfachgesetzliche Auslegung der Punkte/Normen, hinsichtlich derer der Bescheid für vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO erklärt worden ist, auszudehnen. Das FinMin bittet die Ausgestaltung der Teil-Einspruchsentscheidung kurzfristig mit ihr abzustimmen.