FinMin Niedersachsen - Erlass vom 31.08.2001
S 6103 - 7 - 34 1

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 31.08.2001 (S 6103 - 7 - 34 1) - DRsp Nr. 2008/80811

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 31.08.2001 - Aktenzeichen S 6103 - 7 - 34 1

DRsp Nr. 2008/80811

KraftStG Vergabe und Verwendung roter Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung an bzw. durch sog. Verschiffungsgesellschaften

Nach Feststellungen der Finanzbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind dort verschiedenen sog. Verschiffungsgesellschaften rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung i.S.d. § 28 Abs. 3 StVZO erteilt worden. Sie wurden entgegen den Bestimmungen nicht zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten im Betrieb verwendet, sondern von den Verschiffungsgesellschaften an dritte Personen zur beliebigen Verwendung überlassen. Diese erwarben eigenverantwortlich im Inland gebrauchte Kraftfahrzeuge und brachten sie unter Verwendung der Kennzeichen zu verschiedenen Seehäfen, um sie in das Ausland zu verschiffen.

Im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr gilt für die Beurteilung dieser Vorgänge folgendes: