FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 02.10.2018
S 0853 - 7 - V A 2

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 02.10.2018 (S 0853 - 7 - V A 2) - DRsp Nr. 2018/80415

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 02.10.2018 - Aktenzeichen S 0853 - 7 - V A 2

DRsp Nr. 2018/80415

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2019 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2019 findet bundeseinheitlich vom

8. bis

statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2019 werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt­Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. Mindestens benötigt werden die Texte folgender Gesetze einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien: