FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 04.12.1998
S 7100

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 04.12.1998 (S 7100) - DRsp Nr. 2008/80766

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 04.12.1998 - Aktenzeichen S 7100

DRsp Nr. 2008/80766

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen im Zusammenhang mit sog. Startpaketen und Guthabenkarten im Mobilfunkbereich

1. Startpaket

Das Startpaket („Leistungspaket”) wird für das jeweilige Mobilfunknetz unter dem Namen XtraCard (D1-Netz), CallYa-Card (D2-Netz) bzw. Free & Easy Card (E1-Netz) vertrieben und beinhaltet neben dem Anspruch auf Freischaltung (Aktivierung des Anschlusses, Netzzugang) und Zuteilung einer Rufnummer auch ein Gesprächsguthaben in Höhe von 50 DM. Das Gesprächsguthaben verfällt i. d. R. nach Ablauf von 60 Tagen („Phone Time”). Nach Ablauf der „Phone Time” ist der Kunde noch 305 Tage unter dem Mobilfunkanschluß erreichbar („Message Time”). „Phone-Time” und „Message-Time” lassen sich durch rechtzeitige „Einzahlungen” auf dem persönlichen Telefonkonto verlängern (siehe unter 2.: Guthabenkarte).

Das Startpaket enthält in vielen Fällen zusätzlich ein Mobilfunkgerät („Handy”). Bereits mit „Erwerb” des Startpakets legt sich der Kunde auf einen bestimmten Telekommunikationsanbieter fest.