FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 09.07.2004
EZ 1200 - 1 - V B 2

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 09.07.2004 (EZ 1200 - 1 - V B 2) - DRsp Nr. 2008/87980

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 09.07.2004 - Aktenzeichen EZ 1200 - 1 - V B 2

DRsp Nr. 2008/87980

Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 08.05.2003 - Rs. C - 269/00 - auf die Eigenheimzulage ; BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 (BStBl 2004 II S. 371)

Mit o.g. Urteilen haben der EuGH und in der Folgeentscheidung der BFH entschieden, dass auch privatgenutzte Grundstücksteile dem Unternehmensvermögen - mit der Folge des möglichen Vorsteuerabzugs - zugeordnet werden können. Diese Entscheidungen wurden in den vorbenannten BMF-Schreiben übernommen.

Zu der Frage, ob für dem Unternehmensvermögen zugeordnete selbstgenutzte Wohnungen die Eigenheimzulage gewährt werden kann, wird nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wie folgt Stellung genommen:

Ursprünglich war die Eigenheimzulagenförderung für den „privaten” Wohnungsbau gedacht. Ein genereller Ausschluss für Unternehmensvermögen ergibt sich jedoch aus dem Eigenheimzulagengesetz nicht. § 2 Satz 2 EigZulG schließt lediglich Wohnungen von der Förderung aus, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden. Die Gewährung einer Eigenheimzulage ist daher zulässig.