FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 10.09.2004
S 2341 - 2 - V B 3

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 10.09.2004 (S 2341 - 2 - V B 3) - DRsp Nr. 2008/88125

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 10.09.2004 - Aktenzeichen S 2341 - 2 - V B 3

DRsp Nr. 2008/88125

Steuerliche Behandlung der Zahlungen der Evangelischen Kirche in Deutschland an evangelische Pfarrer im Ausland; Umfang der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 64 EStG

Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland erbringt aufgrund der Verordnung über die Fürsorgeleistungen der Evangelischen Kirche in Deutschland für entsandte und beauftragte Personen im ökumenischen Auslandsdienst - Auslandsfürsorgeverordnung - (AVG) vom 08.10.1999, Amtsblatt EKD S. 105, verschiedene Leistungen an in das Ausland entsandte Pfarrer. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist zur steuerlichen Behandlung dieser Leistungen folgende Auffassung zu vertreten:

Die Frage, ob die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 64 EStG anwendbar ist, stellt sich nur, wenn Arbeitnehmer einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Wohnsitz im Ausland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegen. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EStG trifft dies nicht zu, wenn sie in ihrem Wohnsitzstaat in einem der unbeschränkten Steuerpflicht vergleichbaren Umfang zur Einkommensteuer herangezogen werden.