FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 12.07.2008
S 2353 - 7 - V B 3

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 12.07.2008 (S 2353 - 7 - V B 3) - DRsp Nr. 2008/92843

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 12.07.2008 - Aktenzeichen S 2353 - 7 - V B 3

DRsp Nr. 2008/92843

Steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers für Lehrkräfte Ruhenlassen von Einspruchsverfahren; Ihr Schreiben vom 30.6.2008

Sehr geehrter …,

im Namen von Herrn Minister Dr. Linssen danke ich Ihnen für Ihre Anregung, Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerfestsetzungen 2007 im Hinblick auf anhängige Musterverfahren wegen der Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ruhen zu lassen.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen ab sofort entsprechend Ihrer Anregung verfahren werden. Das heißt, dass im Regelfall Einspruchsverfahren, die mit der möglichen Verfassungswidrigkeit der Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab dem Veranlagungszeitraum 2007 begründet werden, mit Zustimmung des betroffenen Steuerpflichtigen ruhen.