1. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnung für das Haushaltsjahr 2008 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 28. Dezember 2007 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4 für das Land Nordrhein-Westfalen 2008 S. 133 veröffentlicht worden.
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