FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 15.05.2003
S 3810 - 18 - V A 2

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 15.05.2003 (S 3810 - 18 - V A 2) - DRsp Nr. 2008/87462

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 15.05.2003 - Aktenzeichen S 3810 - 18 - V A 2

DRsp Nr. 2008/87462

§ 10 ErbStG; Beurteilung der Gesamtgläubigerschaft i.S.d. § 428 BGB

Zu den Fragen,

  • unter welchen Voraussetzungen in Fällen, in denen ein Eigentümer schenkweise einen Vermögensgegenstand gegen das Einräumen von Renten- bzw. Nutzungsrechten für sich und einen Dritten als Gesamtgläubiger überträgt, auch eine sofort zu besteuernde Schenkung des Eigentümers an den Dritten vorliegt und

  • ob in Fällen, in denen der Schenker und dessen Ehegatte Gesamtgläubiger eines eingeräumten Nutzungsrechts sind, das erst mit dem Tod des Längerlebenden erlöschen soll, beim Tod des erstversterbenden Ehegatten die nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gestundete Steuer teilweise fällig wird,

    ist folgende Auffassung zu vertreten.